Donnerstag, den 16. Mai 2013, 17.00 Uhr
Thema Die Mietrechtsreform 2013

Am 1. Mai 2013 tritt das Mietrechtsänderungsgesetzt in Kraft. Als Verwalter müssen Sie auf dem Laufenden sein. Wir bereiten Sie vor.

Das Gesetz widmet sich zwei Schwerpunkten und einigen weiteren Themen:

Im Zentrum steht zum einen die Neuregelung der Modernisierungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, wobei deutliche Erleichterungen der energetischen Modernisierung neu in das Gesetz aufgenommen wurden. Zum anderen befasst sich das Änderungsgesetz mit der Zivilprozessordnung und implementiert die beschleunigte Titulierung von Räumungsansprüchen gegenüber unlauteren Mietern – Stichwort: Mietnomadentum – und Regelungen zur Kostenersparnis bei der Räumungsvollstreckung.

Daneben stellt das Gesetz erstmalig Regelungen zur Wärmelieferung (Contracting) zur Verfügung, schützt Mieter vor Eigenbedarfskündigungen nach dem Münchener Modell und senkt die Kappung von Mieterhöhungen bei Wohnungsnot.

Damit Sie mit den neuen Regelungen arbeiten können, besprechen wir die Änderungen und stellen Sie der alten Rechtslage gegenüber.