Familienrecht

Das Familienrecht umfasst die Regelung der Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen sind.Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Bereichen des Familienrechts.
Unsere Beratung erfolgt umfassend und stets auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung.

Wir kümmern uns insbesondere um folgende Angelegenheiten:

Gestaltung und Überprüfung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Eine Eheschließung hat für die zukünftigen Eheleute erhebliche rechtliche Auswirkungen. Die gesetzlichen Regelungen müssen dabei nicht für jeden unbedingt die besten sein. Durch einen Ehevertrag können individuelle Regelungen bezüglich Güterstand, Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich getroffen werden.

Ehescheidung
Eine Trennung bzw. Ehescheidung stellt einen massiven Einschnitt in das Leben der Betroffenen dar und erfordert eine Neuregelung der persönlichen, sowie wirtschaftlichen Verhältnisse.
Wir beraten Sie gerne über die Durchführung einer Scheidung und die Regelung der sogenannten Scheidungsfolgen, wie Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich.
Selbstverständlich erledigen wir alle gerichtlich notwendigen Arbeiten zu Ehescheidungen und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Zugewinnausgleich

Als Zugewinnausgleich bezeichnet man die Auflösung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft.
Bei Scheidung einer Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann grundsätzlich jeder Ehegatte verlangen, dass das während der Ehezeit neu hinzugetretene Vermögen (Vermögenszuwachs) geteilt wird.

Versorgungsausgleich
Durch den Versorgungsausgleich wird sichergestellt, dass die während der Ehezeit von jedem Ehegatten eventuell unterschiedlich hohe erworbene Altersversorgung so ausgeglichen wird, dass beide Ehegatten für die Ehezeit Versorgungsanwartschaften oder -rechte in gleicher Höhe erhalten.
Unterhaltsfragen

Wir prüfen für Sie, ob Ihnen Unterhaltsansprüche zustehen und überprüfen gegen Sie geltend gemachte Unterhaltsansprüche.

Die Regelungen für die Bestimmung der Höhe des Unterhalts sind ebenso vielfältig, wie die verschiedenen Unterhaltsarten.
Man unterscheidet:

  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Elternunterhalt

Die Bestimmung des entsprechenden Unterhaltsbetrages ist zudem immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Kontaktieren Sie uns! Wir werden Sie gerne individuell beraten und Ihnen dabei helfen Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Sorge- und Umgangsrecht
Das Sorgerecht bezeichnet die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes. Dies betrifft alle Belange der Erziehung und Versorgung.
Nach einer Scheidung üben üblicherweise beide Elternteile das Sorgerecht weiterhin gemeinsam aus. Das Familiengericht kann das Sorgerecht daher beiden Ehegatten oder in begründeten Fällen nur einem Elternteil zusprechen.

Das Umgangsrecht bezeichnet den regelmäßigen Kontakt des Elternteils mit einem minderjährigen Kind, bei dem das Kind nicht lebt. Dieses steht grundsätzlich jedem Elternteil zu.

Wir beraten Sie gerne über mögliche Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht.

Gewaltschutz
Der Gewaltschutz ist ein Mittel, um Opfer von Misshandlungen, Körperverletzungen und Stalking nachhaltig zu schützen.
Mithilfe des Gewaltschutzes können zahlreiche Schutzanordnungen durch ein Zivilgericht getroffen werden, wie bspw. Kontakt- und Näherungsverbote oder eine Wohnungszuweisung.

Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Schutzmöglichkeiten und stellen einen entsprechenden Gewaltschutzantrag bei Gericht.

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