StrafrechtRechtsanwalt Dr. Martin Gitzinger

Sie werden einer Straftat beschuldigt oder wurden Opfer einer solchen?
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Strafrechts.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf folgende Bereiche:

Verteidigung:

Der Vorwurf einer Straftat ist für den Betroffenen in der Regel eine große Belastung und wirft eine Menge an Fragen auf.Vor allem die Frage: „Wie verhalte ich mich jetzt?“

Es ist ratsam, grundsätzlich zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und umgehend einen Verteidiger zu kontaktieren.

Wir stehen Ihnen sowohl beratend, wie auch als Strafverteidiger in allen Verfahrensstadien zur Seite. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie und helfen Ihnen mit der belastenden Situation bestmöglich umzugehen.

Mandantsübernahmen finden auch im Bereich der Pflichtverteidigung statt.

Opfervertretung:
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten der Nebenklage und des Adhäsionsverfahrens.
Wir begleiten Sie zu Gerichtsterminen und stellen die entsprechenden Anträge.

Nebenklage:
Opfer bestimmter Straftaten haben die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen. Dadurch erlangt das Opfer umfassende Einflussmöglichkeiten auf das Strafverfahren.

Rechte des Nebenklägers:

    • Recht auf Akteneinsicht
    • Stellen eigener Beweisanträge
    • Stellen eines Befangenheitsantrags
    • Stellen von sonstigen Anträgen, wie bspw. Ausschluss der Öffentlichkeit

Adhäsionsverfahren:
Im Adhäsionsverfahren können zivilrechtliche Ansprüche aus einer Straftat direkt im Strafverfahren geltend gemacht werden.
Als Opfer einer Straftat bestehen häufig Ansprüche gegen den Täter auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld, die grundsätzlich vor einem Zivilgericht eingeklagt werden müssten. Ist Anklage gegen den Täter erhoben, hat das Opfer allerdings auch die Möglichkeit diese Ansprüche direkt im Strafverfahren im Wege des sog. Adhäsionsverfahrens geltend zu machen.
Dabei wird bei einem zulässigen Antrag gleichzeitig mit der Prüfung der Strafbarkeit des Täters, über die zivilrechtlichen Ansprüche des Opfers entschieden.
So bleibt dem Opfer ein weiteres Verfahren vor den Zivilgerichten erspart.

Zeugenbeistand:
Wenn Sie als Zeuge in einem Strafverfahren herangezogen werden, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und begleiten Sie zu den jeweiligen Terminen vor Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht.
Erstattung von Strafanzeigen:
Wir bringen Sachverhalte mit strafbewährtem Charakter für Sie zur Anzeige.

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