Baurecht
Unsere Betreuung von Bauherren:
Die meisten von Ihnen bauen nur einmal in Ihrem Leben. Das macht Ihr Bauvorhaben zu einem bedeutenden, sensiblen Ereignis, zumal die meisten von Ihnen den Großteil Ihrer finanziellen Existenz in den Bau investieren. Kommt es dann zu Problemen gegenüber dem bzw. den planenden oder ausführenden Unternehmen (Bauunternehmer, Generalunternehmer, Subunternehmer, Architekt, Statiker oder Handwerker) wird das häufig zu einer extremen Belastung für Sie als Bauherr.
Solcherlei Probleme treten dabei nicht selten auf. Häufige Streitfragen sind der Umfang der Pflichten der beteiligten Unternehmer und Handwerker (z.B. im Rahmen eines VOB/B-Vertrages oder eines BGB-Vertrages), nachträgliche Abänderungen des ursprünglichen Vertrages (Nachträge), die Folgen und die Wirksamkeit einer Kündigung, die Höhe von Werklohnforderungen, die Fälligkeit von Teilzahlungen und nicht zuletzt Mängel an dem erstellten Werk.
Aufgrund unserer über 50jährigen Erfahrung im privaten Baurecht kennen wir Ihre Sorgen und wissen mit baurechtlichen Themen umzugehen. Wir beraten und vertreten Sie bei allen Fragen und Problemen rund um das private Baurecht:
Unsere Betreuung von Bauunternehmen, Handwerkern etc.:
Oft werden von Bauherren tatsächlich nicht vorliegende oder von Ihnen nicht zu verantwortende Mängel geltend gemacht und der Bauherr verweigert die Auszahlung der Ihnen zustehenden Werklohnforderungen. Wir helfen Ihnen, die Ihnen tatsächlich zustehenden Forderungen durchzusetzen und zu Unrecht geltend gemachte Gegenansprüche des Bauherrn abzuwehren.
Dass Ihnen der Bauherr rechtliche und damit letztlich wirtschaftliche Steine in den Weg legen kann, liegt oft zuweilen an dem von Ihnen verwandten Vertragstext, in den sich unwirksame oder widersprüchliche Regelungen eingeschlichen haben können. Hier bieten sich zwei Lösungsansätze für Sie. Manche Bauvorhaben sind derart speziell und individuell, dass sich eine maßgeschneiderte Vertragsgestaltung für den Einzelfall anbietet. Aber auch für die normalen, üblichen Bauvorhaben sollten Sie mit rechtlich optimaler Vertragsgestaltung gewappnet sein. Das gelingt über Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB-Recht