Mietrecht und Pachtrecht

Geraten Vermieter und Mieter (oder Verpächter und Pächter) in Streit, geht es häufig um folgende Problematiken des Mietrechts (oder des Pachtrechts) :

  • die Beitreibung rückständiger Mieten und Betriebskostennachforderungen,
  • Fragen von Mängeln und Mietminderungen (Schimmel, Feuchtigkeit, (Bau-)Lärm, zu geringe Wohnungsgröße)
  • Abmahnungen, fristlose Kündigungen und ordentlichen Kündigungen (z.B. wegen Eigenbedarf),
  • Schönheitsreparaturen und Schadensersatzansprüche oder
  • Mieterhöhungen,
  • Modernisierungen,
  • Aufwendungsersatz und
  • Schadensersatz.

Wir betreuen Vermieter, Mieter und Hausverwaltungen außerhalb und vor Gericht. Dabei können wir auf eine langjährige Erfahrung in sämtlichen Bereichen des Mietrechts und des Pachtrechts zurückgreifen, um Ihre Interessen gegenüber Ihrem Mietvertragspartner durchzusetzen. Wir kennen aber auch die Sensibilität, die sich hinter einem Mietverhältnis verbirgt, weil Mieter und Vermieter häufig über Jahre miteinander verbunden sind.

Aber nicht immer geht es um Streitereien. Wir unterstützen Sie auch bei Vertragsverhandlungen und entwerfen für Sie Miet- und Pachtverträge. Gewerbliche Nutzungen unterliegen nicht den sozialen Beschränkungen des Wohnraummietrechts. Verträge auf die individuellen Bedürfnisse der Vermieter/Verpächter und Mieter/Pächter zuzuschneiden, ist daher möglich und häufig ratsam. Denn die Vermietung eines Supermarktes hat andere Schwerpunkte wie die Verpachtung eines Restaurants oder die Vermietung einer Arztpraxis. Auch im privaten Bereich können individuelle Lösungen sinnvoll sein, wenn Ihre persönliche Konstellation ein atypisches Wohnrecht erforderlich macht.
Wir helfen Ihnen die Möglichkeiten, die Ihnen das Mietrecht und das Pachtrecht gewähren, auszuschöpfen.

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