Arbeitsrecht

Arbeitnehmer:

Für die meisten Menschen ist der Arbeitsplatz die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz und deshalb von herausragender Bedeutung. Wir achten diesen außerordentlichen Stellenwert, wenn wir Sie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten und unterstützen:

Kündigung und Kündigungsschutz:
Spricht der Arbeitgeber Ihre Kündigung aus, sind Sie meist in Ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Doch gerade deshalb heißt es kühlen Kopf bewahren, was wir für Sie tun. Denn eine Kündigung bedeutet noch lange nicht, dass das Arbeitsverhältnis auch tatsächlich beendet ist. Das Gesetz sieht vor, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nur unter engen Vorraussetzungen zulässig ist.
Neben Kündigungsgrund und Sozialverträglichkeit der Kündigung, gibt es noch weitere rechtliche Hürden, an denen eine Kündigung des Arbeitgebers scheitern kann. So kann eine Kündigung z.B. allein aus dem Grund unwirksam sein, weil zwingende Formvorschriften nicht eingehalten wurden. Es bestehen also viele Ansatzpunkte, mit Hilfe derer Sie sich wehren können. Sie dürfen nur nicht zögern! Denn erfolgreich können Sie nur dann gegen Ihre Kündigung vorgehen, wenn Sie das innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist tun. Versäumen Sie diese Frist, wird Ihre Kündigung drei Wochen nach Zugang automatisch wirksam, selbst wenn sie an den vorgenannten Fehlern leidet.

Wir überprüfen die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung, setzen uns außergerichtlich mit Ihrem Arbeitgeber auseinander und setzen Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht durch.
Neben dem Interesse, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten, gibt es noch weitere Ansprüche, die Ihnen wichtig sein sollten:
Stehen vielleicht noch Lohn-, Gehalts- und/oder Provisionszahlungen, Karenzentschädigungen oder Urlaubsabgeltungsansprüche aus?
Und wie verhält es sich nach dem Verlust des Arbeitsplatzes mit sozialrechtliche Konsequenzen, wie z.B. einer möglichen Sperre durch die Bundesagentur für Arbeit.

Abfindung:
Stehen die Zeichen auf Abschied von Ihrem Arbeitsplatz, kann Ihnen dieser „versüßt“ werden, und zwar durch die so genannte Abfindung. Als Abfindung bezeichnet man die einmalige Zahlung des Arbeitgebers, die aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wird. Entgegen der weit verbreiteten Auffassung entsteht mit Ausspruch der Kündigung jedoch nicht automatisch ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Da ein Kündigungsschutzprozess ein prozessuales Risiko für beide Parteien, insbesondere für den Arbeitgeber, birgt, enden eine Vielzahl von Verfahren vor den Arbeitsgerichten dadurch, dass sich die Parteien auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Zahlung einer Abfindung einigen. Abfindung ist jedoch nicht gleich Abfindung. Deren Höhe wird meist ausgehandelt, wobei wir Sie durch unsere Erfahrung gerne unterstützen.
Arbeitszeugnis:
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses schuldet Ihr Arbeitgeber Ihnen ein wohlwollend qualifiziertes Zeugnis. Gerade wegen der Eigenschaft „wohlwollend“ hat sich in der modernen Praxis eine verklausulierte Zeugnissprache entwickelt, die für den Laien schwierig zu entziffern ist. So kann Ihr Zeugnis verdeckte Klauseln enthalten, die Ihnen entgangen sind, aber Ihrem potentiellen Arbeitgeber keinesfalls entgehen werden. Anders ausgedrückt: Ihr alter Arbeitgeber kann in blumigen, wohlklingenden Worten codieren, dass er Sie schlecht bewertet hat.
Wir überprüfen Ihr Arbeitszeugnis auf eben solche Formulierungen, treten mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber in Verhandlung und setzen Ihre Ansprüche auf ein faires Zeugnis gegebenenfalls auch vor dem Arbeitsgericht durch.

Arbeitgeber:

Neben der Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verstehen wir uns auch auf die arbeitsrechtliche Vertretung der Arbeitgeberseite. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Arbeitgeber zu hastig, zu unvorbereitet Kündigungen aussprechen und sich damit rechtliche und wirtschaftliche Nachteile schaffen. Der Ausspruch einer Kündigung sollte sorgsam vorbereitet sein. Wann kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden? Wann eine ordentliche? Ist eventuell zuvor eine Abmahnung auszusprechen?

Doch nicht nur bei Kündigungen unterstützen wir Sie durch unsere langjährige Erfahrung. Wir helfen Ihnen als Arbeitgeber bei:

  • Erstellung von Arbeitszeugnissen
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Abwehr von Forderungen (Abfindung, Schadensersatz etc.)
  • Verhandlung und Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat
  • Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
  • Prüfung und Entwurf von Kündigungen und Abmahnungen

mehrzu