Arbeitsrecht
Arbeitnehmer:
Für die meisten Menschen ist der Arbeitsplatz die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz und deshalb von herausragender Bedeutung. Wir achten diesen außerordentlichen Stellenwert, wenn wir Sie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten und unterstützen:
Arbeitgeber:
Neben der Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verstehen wir uns auch auf die arbeitsrechtliche Vertretung der Arbeitgeberseite. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Arbeitgeber zu hastig, zu unvorbereitet Kündigungen aussprechen und sich damit rechtliche und wirtschaftliche Nachteile schaffen. Der Ausspruch einer Kündigung sollte sorgsam vorbereitet sein. Wann kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden? Wann eine ordentliche? Ist eventuell zuvor eine Abmahnung auszusprechen?
Doch nicht nur bei Kündigungen unterstützen wir Sie durch unsere langjährige Erfahrung. Wir helfen Ihnen als Arbeitgeber bei:
- Erstellung von Arbeitszeugnissen
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht
- Abwehr von Forderungen (Abfindung, Schadensersatz etc.)
- Verhandlung und Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat
- Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
- Prüfung und Entwurf von Kündigungen und Abmahnungen