Wohnungseigentumsrecht:

Wir unterstützen WEG-Verwaltungen ebenso wie Eigentümer und das in sämtlichen Angelegenheiten rund um das Wohnungseigentum.

Daher gehören

  • Beschlussanfechtungsklagen,
  • das Beitreiben von rückständigem Hausgeld aufgrund Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung oder Sonderumlage,
  • die Zwangsvollstreckungen in Wohnungsgrundbücher (Zwangsversteigerungen),
  • Rückbauklagen oder auch
  • die Vorbereitung und Formulierung von Beschlüssen und Einladungen zu Eigentümerversammlungen

zu unserem täglichen Geschäft.

Doch versteht es sich für uns von selbst, nicht bei diesen typischen Themen stehen zu bleiben. Wir schauen über den Tellerrand des üblichen Wohnungseigentumsrechts hinaus und unterstützen Sie z.B. auch

  • bei Baumaßnahmen an Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum,
  • gegenüber Grundstücksnachbarn wie etwa in Fragen von Wegerechten oder Überbauten,
  • beim Kauf oder Verkauf von Wohnungen oder
  • wenn Ihr Wohnungsgrundbuch überlastet ist.

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