Familienrecht
Das Familienrecht umfasst die Regelung der Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen sind.Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Bereichen des Familienrechts.
Unsere Beratung erfolgt umfassend und stets auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung.
Wir kümmern uns insbesondere um folgende Angelegenheiten:
Eine Eheschließung hat für die zukünftigen Eheleute erhebliche rechtliche Auswirkungen. Die gesetzlichen Regelungen müssen dabei nicht für jeden unbedingt die besten sein. Durch einen Ehevertrag können individuelle Regelungen bezüglich Güterstand, Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich getroffen werden.
Wir beraten Sie gerne über die Durchführung einer Scheidung und die Regelung der sogenannten Scheidungsfolgen, wie Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich.
Selbstverständlich erledigen wir alle gerichtlich notwendigen Arbeiten zu Ehescheidungen und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Als Zugewinnausgleich bezeichnet man die Auflösung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft.
Bei Scheidung einer Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann grundsätzlich jeder Ehegatte verlangen, dass das während der Ehezeit neu hinzugetretene Vermögen (Vermögenszuwachs) geteilt wird.
Wir prüfen für Sie, ob Ihnen Unterhaltsansprüche zustehen und überprüfen gegen Sie geltend gemachte Unterhaltsansprüche.
Die Regelungen für die Bestimmung der Höhe des Unterhalts sind ebenso vielfältig, wie die verschiedenen Unterhaltsarten.
Man unterscheidet:
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Elternunterhalt
Die Bestimmung des entsprechenden Unterhaltsbetrages ist zudem immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Kontaktieren Sie uns! Wir werden Sie gerne individuell beraten und Ihnen dabei helfen Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Nach einer Scheidung üben üblicherweise beide Elternteile das Sorgerecht weiterhin gemeinsam aus. Das Familiengericht kann das Sorgerecht daher beiden Ehegatten oder in begründeten Fällen nur einem Elternteil zusprechen.
Das Umgangsrecht bezeichnet den regelmäßigen Kontakt des Elternteils mit einem minderjährigen Kind, bei dem das Kind nicht lebt. Dieses steht grundsätzlich jedem Elternteil zu.
Wir beraten Sie gerne über mögliche Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
Mithilfe des Gewaltschutzes können zahlreiche Schutzanordnungen durch ein Zivilgericht getroffen werden, wie bspw. Kontakt- und Näherungsverbote oder eine Wohnungszuweisung.
Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Schutzmöglichkeiten und stellen einen entsprechenden Gewaltschutzantrag bei Gericht.