Strafrecht
Sie werden einer Straftat beschuldigt oder wurden Opfer einer solchen?
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Strafrechts.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf folgende Bereiche:
Der Vorwurf einer Straftat ist für den Betroffenen in der Regel eine große Belastung und wirft eine Menge an Fragen auf.Vor allem die Frage: „Wie verhalte ich mich jetzt?“
Es ist ratsam, grundsätzlich zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und umgehend einen Verteidiger zu kontaktieren.
Wir stehen Ihnen sowohl beratend, wie auch als Strafverteidiger in allen Verfahrensstadien zur Seite. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie und helfen Ihnen mit der belastenden Situation bestmöglich umzugehen.
Mandantsübernahmen finden auch im Bereich der Pflichtverteidigung statt.
Wir begleiten Sie zu Gerichtsterminen und stellen die entsprechenden Anträge.
Nebenklage:
Opfer bestimmter Straftaten haben die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen. Dadurch erlangt das Opfer umfassende Einflussmöglichkeiten auf das Strafverfahren.
Rechte des Nebenklägers:
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- Recht auf Akteneinsicht
- Stellen eigener Beweisanträge
- Stellen eines Befangenheitsantrags
- Stellen von sonstigen Anträgen, wie bspw. Ausschluss der Öffentlichkeit
Adhäsionsverfahren:
Im Adhäsionsverfahren können zivilrechtliche Ansprüche aus einer Straftat direkt im Strafverfahren geltend gemacht werden.
Als Opfer einer Straftat bestehen häufig Ansprüche gegen den Täter auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld, die grundsätzlich vor einem Zivilgericht eingeklagt werden müssten. Ist Anklage gegen den Täter erhoben, hat das Opfer allerdings auch die Möglichkeit diese Ansprüche direkt im Strafverfahren im Wege des sog. Adhäsionsverfahrens geltend zu machen.
Dabei wird bei einem zulässigen Antrag gleichzeitig mit der Prüfung der Strafbarkeit des Täters, über die zivilrechtlichen Ansprüche des Opfers entschieden.
So bleibt dem Opfer ein weiteres Verfahren vor den Zivilgerichten erspart.