Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Kommunen in Deutschland eine Pferdesteuer erheben dürfen (Az.: 9 BN 2.15).

In dem zugrundeliegenden Fall, hatte die Stadt Bad Sooden-Allendorf in Hessen als erste Kommune in Deutschland eine Pferdesteuer pro Tier in Höhe von 200 € jährlich erhoben. Dagegen wendeten sich Pferdehalter und ein Reitverein. Bereits die 1. Instanz, der hessische Verwaltungsgerichtshof hatte die Erhebung der Pferdesteuer für rechtmäßig gehalten. Diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr bestätigt.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Haltung von Pferden in der Regel Luxus sei, der einen zusätzlichen Vermögensaufwand der Pferdebesitzer fordere, weshalb diese als wirtschaftlich leistungsfähig anzusehen sind.

Die Steuer kann sowohl von privaten Haltern als auch von Reitvereinen gefordert werden. Von der Steuerpflicht ausgenommen sind Pferde, die nachweislich zum Haupterwerb im Rahmen der Berufsausübung eingesetzt werden, wie z.B. in der Landwirtschaft.