Immobiliengeschäfte:

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen wollen …

Hauskauf ist nicht gleich Hauskauf! Eine Immobilie zur eigenen Nutzung werden Sie unter einem ganz anderen Blickwinkel erwerben wie ein Renditeobjekt. Wir helfen in beiden Fällen.

Gerade der Kauf einer renditefähigen Immobilie verlangt eine sorgsame Vorarbeit. Im Wege der sogenannten Legal Due Diligence ermitteln und analysieren wir die Stärken und Schwächen des Objekts ebenso wie seine rechtlichen Risiken. Dazu gehört etwa, vorhandene Miet- und Pachtverträge, Betriebskonzessionen, Grundbuchdaten, Altlasterkataster, Teilungserklärungen, Beschlusssammlungen und ähnliches zu prüfen. Auf diese Weise verringern Sie den Informationsvorsprung des Verkäufers über das Objekt und stärken Ihre Verhandlungsmacht für den anstehenden Kauf. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch – gerne in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater –, ob der Immobilienkauf für Sie eher über den Kauf einer Grundstücksgesellschaft (share deal) oder über den Kauf des Grundstücks (asset deal) ratsam ist. Häufig wird es Ihnen vor Kauf der Immobilie aber auch wichtig sein in Erfahrung zu bringen, welches Verwertungs- und Entwicklungspotential das Objekt besitzt. Darf aufgestockt, angebaut, ein Dach ausgebaut oder die Nutzung (etwa von Gewerbe- zu Wohnzwecken) geändert werden? Oder droht Instandsetzungsstau?

Wir unterstützen Sie auch bei der Verhandlung mit dem Verkäufer, begleiten die Vertragsgestaltung und die anschließende Vertragsabwicklung und Objektübernahme.

Und kommt es später zu Streitigkeiten mit dem Verkäufer, stehen wir auch vor Gericht an Ihrer Seite.

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen …

Für den Verkäufer stehen meist zwei Dinge im Vordergrund, nämlich der Kaufpreis und der Umfang seiner Haftung.

Der Kaufpreis hängt von mehreren wertbildenden Faktoren ab. Ist die Immobilie vermietet, kann das den Preis – je nach Situation – heben oder drücken, weshalb es wichtig wird zu wissen, ob der Mietvertrag beendet werden kann oder ob der Mietvertrag gefestigt werden sollte. Der Umfang Ihrer Haftung kann vertraglich begrenzt und entsprechend verhandelt werden und wofür müssen Sie als Verkäufer zwingend einstehen? Auch diese Fragen sind letztlich entscheidend für die Höhe des Kaufpreises. Häufig wollen Verkäufer den Kaufpreis nutzen, um bestehende Darlehen/Grundschulden zu tilgen oder ähnliches; nicht selten besteht im Vorfeld die Möglichkeit mit Banken oder anderen Gläubigern über die Modalitäten und Höhen von Tilgungen zu verhandeln.

Wir begleiten Sie bei Ihrem Verkauf bis zum letzten Schritt und unterstützen Sie auch im Fall von gerichtlichen Streitigkeiten mit dem Käufer.