Bundesjustizminister Maas strebt eine Neuregelung der Tötungsdelikte an. Eine Reform ist längst überfällig, da gerade die Formulierung des Mordparagraphen § 211 StGB noch aus der Zeit des Nationalsozialismus stammt.
Vor geraumer Zeit wurde diesbezüglich eine 15-köpfige Expertenkommission einberufen, die nunmehr ihren Abschlussbericht vorgelegt hat.
Folgende Änderungen sind geplant:
- Die Begriffe „Mörder“ und „Totschläger“ werden gestrichen. Stattdessen sollen tatbezogene Formulierungen verwendet werden, wie im übrigen Teil des StGB.
- Die Mordmerkmale sollen um Tötung eines Menschen wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Herkunft, des Glaubens ergänzt werden.
- Zudem soll das Mordmerkmals der Mutwilligkeit eingeführt werden.
- Die Mindeststrafe des § 213 StGB (Minder schwerer Fall des Totschlags) soll auf 2 Jahre angehoben werden.
Die Vorschläge der Kommission werden nun vom Bundesjustizministerium geprüft. Über ein entsprechendes Gesetz soll im Bundestag noch in diesem Jahr abgestimmt werden.