Für Schäden an einem ordnungsgemäß in einer Parkgarage abgestellten PKW haftet der Betreiber der Parkgarage verschuldensunabhängig. So hat es aktuell das Amtsgericht Hannover (Urteil vom 25.10.2016, Az.: 565 C 11773/15) entschieden. Ein PKW-Fahrer/Halter (Kläger) hatte während seines Urlaubes seinen