Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht umfasst sämtliche Beziehungen zwischen Staat und Bürgern. Der Schwerpunkt liegt auf dem Verwaltungsverfahren zum Erlass von Verwaltungsakten bzw. Bescheiden, der Rechtmäßigkeit von Handlungen der Verwaltung und Staatshaftungsansprüchen der Bürger gegen den Staat.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

Sozialrecht:

Das Sozialrecht lässt sich in drei Bereiche untergliedern:

  • Soziale Vorsorge (Sozialversicherung und Beamtenversorgung)
  • Soziale Hilfe und Förderung (Sozialhilfe, Wohngeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende, BAföG u.v.m.)
  • Soziale Entschädigung (z.B. Kriegsopferversorgung)
Polizeirecht:
Darunter versteht man das sog. Gefahrenabwehrrecht. Die deutsche Polizei leistet einen wichtigen Dienst für die Bürger. Doch nicht jeder dieser Dienste ist auch rechtmäßig.
Wir überprüfen die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns Ihnen gegenüber und beraten Sie, wie Sie Ihre Rechte gegebenenfalls erfolgreich durchsetzen können.
öffentliches
Untergliedert in Bauplanungs- und Bauordnungsrecht regelt das Baurecht die flächen- und vorhabenbezogene Rechtmäßigkeit eines (Bau-)Vorhabens. Wir unterstützen Sie bereits bei der Planung und der Baugenehmigungsbeantragung. Wenn Ihnen bereits eine Genehmigung verweigert wurde oder Sie eine Genehmigung nicht wie gewünscht erhalten haben (Auflagen, Bedingungen…), prüfen wir die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs- und Klageverfahrens und vertreten Ihre Rechte gegenüber den entsprechenden Behörden.
Umweltrecht:
Hierzu zählen sämtliche Normen, die mittelbar und unmittelbar dem Umweltschutz dienen. Vom nationalen Abfallrecht, dass den einzelnen Bürger treffen kann, bis hin zum internationalen Umweltvölkerrecht , das sich der Bekämpfung globaler Umweltprobleme widmet, umfasst das Umweltrecht ein breites Spektrum an Normen und Regelungen. Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen dieses Rechtsgebietes.
Kommunalrecht:
Das Kommunalrecht bildet den rechtlichen Rahmen für die kommunalen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise oder höhe Gemeindeverbände). Unter Berücksichtigung der im Grundgesetz verankerten Selbstverwaltungsgarantie regeln diese Rechtsvorschriften deren Status, ihre Zuständigkeit, ihre Möglichkeiten öffentlich-rechtlichen Handelns sowie die Beziehung der einzelnen Organe untereinander.
Wir beraten Sie in sämtlichen Fragen und bei Problemen im Rahmen des Kommunalrechts und vertreten Ihre Rechte.
Wirtschaftsverwaltungsrecht:
Hierunter fallen sämtliche Rechtsnormen, die den staatlichen Eingriff in die private Wirtschaft ermöglichen aber auch begrenzen. Umfasst sind insbesondere (aber nicht abschließend)

  • das Gewerberecht
  • das Gaststättenrecht
  • das Handwerksrecht
  • das Vergaberecht und
  • das Subventionsrecht

Wir unterstützen Sie u.a. bei der erfolgreichen Planung und Umsetzung Ihres Gewerbes, bei der Beantragung von Subventionen und dem Umgang mit Ausschreibungen.
Wir beraten und vertreten Sie darüber hinaus im Falle bereits ergangener ablehnender Bescheide, unrechtmäßiger Rückforderungsbescheide und sonstigen Ihnen gegenüber getroffenen nachteiligen Entscheidungen mit Bezug auf das Wirtschaftsverwaltungsrecht.