Der VW Abgasskandal – Rechte der Käufer

Hintergründe

Am 18. September 2015 wurde aufgedeckt, dass die Volkswagen AG eine Zykluserkennung in die Motorsteuerung ihrer Dieselfahrzeuge eingebaut hatte, um die amerikanischen Abgasnormen zu umgehen. Dies bezeichnet man als VW Abgasskandal bzw. VW Abgasaffäre.

Nach der Enthüllung räumte die Volkswagen AG ein, dass die betreffende Software weltweit in ca. 11 Millionen Fahrzeugen eingebaut wurde. Die Software ist für die Abgaskontrollanlage zuständig. Sie ist in der Lage zwischen normalem Fahrbetrieb und Prüfungssituationen zu unterscheiden. Erkennt die Software, dass eine Prüfungssituation vorliegt, wird die Abgasaufbereitung optimiert, so dass möglichst wenig Stickoxide (NOx) entstehen. Während des normalen Fahrbetriebs werden Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, die NOx-Emissionen sind in diesem Fall wesentlich höher.

Welche Konsequenzen hat der Abgasskandal in den USA?

Der Abgasskandal dürfte für die Volkswagen AG in den Vereinigten Staaten weitreichende Konsequenzen haben:

Am 18. September 2015 richtete die US-Umweltschutzbehörde EPA eine Notice of Violation (sinngemäß: Mitteilung eines Rechtsverstoßes) an die Volkswagen AG, mit exakter Erläuterung der juristischen Vorwürfe hinsichtlich der Verstöße gegen den Clean Air Act. Der Volkswagen AG drohen wegen der Verstöße in Zusammenhang mit dem Abgasskandal Geldstrafen von bis zu 18 Milliarden US-Dollar. Desweiteren haben das US Justizministerium sowie der New Yorker Generalstaatsanwalt Eric Schneidermann Ermittlungen gegen die Volkswagen AG eingeleitet.

Auch zivilrechtlich drohen der Volkswagen AG erhebliche Konsequenzen. Bereits wenige Stunden, nachdem der Abgasskandal veröffentlicht wurde, wurden die ersten Schadenersatzklagen vor amerikanischen Gerichten eingereicht. Zusammenfassend ist mit Sammelklagen von Käufern und Autohändlern zu rechnen, deren finanzielle Konsequenzen für die Volkswagen AG bisher nicht absehbar sind.

Welche Auswirkungen hat der Abgasskandal in Deutschland?

Medienberichten zufolge sind in Deutschland ca. 2,8 Millionen Fahrzeuge von dem Abgasskandal betroffen. Bereits zwei Handelstage nach Bekanntwerden des Skandals verzeichnete die VW-Aktie einen Kursverlust von 34,4 %. Zwischenzeitlich reichte der erste deutsche Aktionär Klage gegen die Volkswagen AG ein. Er begehrt Schadensersatz in Höhe von 20.000 € wegen der durch den Abgasskandal erfolgten Kursverluste.

Konsequenzen für Privatkunden:

Umweltplakette

Die betroffenen Autofahrer dürften keine Auswirkungen auf die Umweltplakette ihres Fahrzeugs zu erwarten haben. Diese ist von den Feinstaubwerten des Fahrzeugs abhängig, bei dem Abgasskandal geht es um den Ausstoß von Stickoxiden.

KfZ-Steuer

Außwirkungen auf die KfZ-Steuer dürften ebenfalls nicht zu befürchten sein, da deren Höhe von Hubraum und CO2 – Ausstoß abhängig ist, nicht von NOx-Emissionen.

Betriebserlaubnis

Theoretisch könnte der Abgasskandal dazu führen, dass die betroffenen Fahrzeuge ihre Betriebserlaubnis verlieren. Das Kraftfahrtbundesamt erteilt allen sicheren und sauberen Fahrzeugmodellen eine Typgenehmigung, die dem Hersteller erlaubt, das Fahrzeug in Serie zu bauen. Weicht ein Fahrzeug von seinem genehmigten Zustand ab, verstößt dies gegen die Typgenehmigung und könnte in der Theorie zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Das Kraftfahrtbundesamt hat den Volkswagen Konzern bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert, inwiefern die Abweichungen beseitigt werden können. Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis der entsprechenden Fahrzeuge dürfte jedoch unwahrscheinlich sein.

Rechte von Privatkunden

Welche Rechte von dem Abgasskandal betroffene Kunden haben, kann nach derzeitigen Stand noch nicht vollständig abgeschätzt werden. Grundsätzlich ist ein Fahrzeug mangelhaft, wenn es nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Maßgeblich sind neben dem Inhalt des Kaufvertrags auch Angaben in Prospekten und in der Werbung. Im Falle eines Mangels hat der Verkäufer grundsätzlich das Recht auf Nacherfüllung.

Der Volkswagen Konzern hat angekündigt, im Januar 2016 mit der Reparatur der betroffenen Fahrzeuge zu beginnen. In den meisten Fällen soll nach Angaben des Konzerns ein Software Update genügen, in den Fällen, in denen größere Reparaturen notwendig sind, sollen diese auf Kosten des Konzerns vorgenommen werden.

Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Nacherfüllung ist, dass mit dieser der Mangel behoben wird und der zugesischerte Zustand hergestellt wird. Ob die seitens der Volkswagen AG angekündigten Maßnahmen diesen Anforderungen genügen, dürfte äußerst fraglich sein. Es ist zu erwarten, dass die betroffenen Fahrzeuge auch nach der Reparatur abweichenden Stickoxidausstoß und unter Umständen erhöhten Benzinverbrauch aufweisen. Dies könnte dazu führen, dass Käufer auch nach Abschluss der Reparaturmaßnahmen das Recht hätten, den Kaufpreis zu mindern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Ein Rücktritts- oder Minderungsgrund könnte sich auch daraus ergeben, dass sich der Käufer für das entsprechende Fahrzeug entschieden hat, da dieses als besonders umweltfreundlich beworben wurde und das Fahrzeug eben diese Eigenschaft – auch nach erfolgter Nachbesserung – nicht mehr hat.

Aus den vorgenannten Gründen könnten Käufern unter Umständen auch Schadensersatzansprüche gegen den Volkswagen Konzern zustehen.

Ist Ihr Fahrzeug von dem VW Abgasskandal betroffen und Sie möchten sich darüber beraten lassen, welche Rechte und Möglichkeiten Sie haben? Vereinbaren Sie einfach einen Besprechungstermin mit unserem Büro.