Mobbing ist keineswegs ein Kavaliersdelikt.

 

Es ist unter Kindern und Jugendlichen leider weit verbreitet, Dritte über das Internet zu beschimpfen und zu terrorisieren. Das Ganze trägt den Oberbegriff „Cyber-Mobbing“. Diese Art des Mobbing funktioniert ähnlich wie das normale Mobbing. Der Unterschied liegt lediglich darin, dass man sich beim Cyber-Mobbing anderer Werkzeuge, bspw. sozialer Netzwerke wie Facebook bedient.

Wenn Ihr Kind Opfer von Cyber-Mobbing wurde, haben Sie je nach Schwere der Angriffe verschiedene Möglichkeiten. Zivilrechtlich können Ihrem Kind Ansprüche auf Unterlassen und Schmerzensgeld zustehen. Diese Ansprüche bestehen meist auch gegen minderjährige Täter. Eine Inanspruchnahme auf Schadensersatz und Schmerzensgeld kann nämlich, je nach Sachlage, bereits ab dem 7. Lebensjahr möglich sein.

Strafrechtlich besteht die Möglichkeit einer Anzeige wegen Beleidigung, Nötigung oder sogar Körperverletzung. Zu beachten ist dabei allerdings, dass eine Strafmündigkeit des Täters erst ab dem 14. Lebensjahr gegeben ist.

Das LG Memmingen hat am 03.02.2015 (Az.:21 O 1761/13) einen 12-jährigen Gymnasiasten wegen Cyber-Mobbing auf Unterlassung und zur Zahlung eines Schmerzendgeldes in Höhe von 1.500 € verurteilt.

Der junge Beklagte beleidigte und verleumdete den Kläger, einen Mitschüler, in extremer Weise über das soziale Netzwerk Facebook, so dass sich dieser in der Folge in psychotherapeutische Behandlung begeben musste. Neben heftigen Anfeindungen in Form von verletzenden Beleidigungen, richtete der Beklagte unter dem Namen des Klägers ein Fake-Profil auf Facebook ein.

Das Gericht sah darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts können zwar nicht uneingeschränkt die Maßstäbe für Volljährige herangezogen werden, allerdings waren die Äußerungen des Beklagten nicht kind- und jugendtypisch und zielten auf eine tiefe seelische Kränkung des Beklagten ab.

Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt etwas gegen Mobbing zu unternehmen.

 

Wurde Ihr Kind Opfer von Mobbing? Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wir helfen Ihnen die Ansprüche Ihres Kindes durchzusetzen!