Das BAG hat in seinem Urteil vom 16.02.2023 (Az: 8 AZR 450/21) die Rechte von Frauen im Streit um gleiche Bezahlung wie Männer gestärkt und die Kriterien für echte Entgeltgleichheit dargelegt. Die in den Vorinstanzen ergangenen ablehnenden Urteile wurden aufgehoben.