Verbraucherrechte gestärkt: Wenn ein Unternehmer es versäumt, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu informieren und der Verbraucher den Vertrag widerruft, auch wenn die vertragliche Leistung bereits erbracht wurde, muss der Verbraucher selbst in diesem Fall nicht zahlen. Gemäß einem aktuellen