Private Bauherren aufgepasst: Das neue Bauvertragsrecht ab 01.01.2018! Das Bauvertragsrecht als eine Spezialform des Werkvertragsrechts wurde novelliert. Die wichtigste Änderung für private Bauherren und Auftraggeber findet sich im Bereich der Abnahme, genau genommen bei der sog. fiktiven oder fingierten