Sommerreifen im Winter und die Haftpflicht-Versicherung Es wird zu Recht (Meinung des Autors) empfohlen, dass von O (Oktober) bis O (Ostern) auf Winterreifen gefahren werden sollte. Sollte man pauschale Zeiträume hinterfragen wollen, so dürfte doch zumindest spätestens ab 4 Grad
Abschleppmaßnahmen auch ohne Infos an KFZ-Halter zulässig
Lassen Polizisten einen PKW, der beispielsweise das KFZ eines Dritten derart zuparkt, dass dieses nicht mehr fortbewegt werden kann, abschleppen, sind sie nicht verpflichtet, zunächst den Halter zu ermitteln und diesem die Gelegenheit zur Wegfahrt zu geben. So
Das Handy während der Fahrt – absolutes Tabu!
Das Telefonieren und Nachrichten verfassen und verschicken am Steuer Ordnungswidrigkeiten darstellen, dürfte mittlerweile jedem Autofahrer bewusst sein. Nun hat aber ein Oberlandesgericht entschieden, dass schon alleine das Anschließen des Handys an ein Ladekabel eine Ordnungswidrigkeit in diesem Sinne
Keine generelle Winterreifenpflicht in Deutschland!
Die meisten Autofahrer wissen, was gemeint ist, wenn jemand die Eselsbrücke „von O bis O“ verwendet. Von Oktober bis Ostern ist damit gemeint. In dieser Zeit, so die generelle Empfehlung, sollte man auf Winterreifen unterwegs sein. „Sollte man“ ist
Die Blitzer-App: Update! Navigationsgeräte mit Blitzerwarnung
Am Mittwoch, 18.11.2015, berichteten wir über eine Entscheidung des OLG Celle, nach der das „Mitsichführen“ und Benutzen eines Smartphones mit installierter „Blitzer-App“ eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1b StVO darstellt. Klicken Sie hier, um den Artikel „Die Blitzer-App: Verbotenes
Die Blitzer-App: Verbotenes technisches Gerät!
Schon das „Mitsichführen“ eines Smartphones mit installierter Blitzer-App* ist verboten! Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Beschluss vom 03.11.2015 (Az.: 2 Ss (OWi) 313/15) entschieden, dass nicht nur das Benutzen einer sog. Blitzer-App, sondern bereits das „Mitsichführen“ eines Smartphones,
Verschwiegene Unfallschäden beim Autokauf
Autoverkäufer müssen Unfallschäden angeben!!! Wer Unfallschäden beim Verkauf eines Fahrzeugs, auch bei einem Gebrauchtwagen, verschweigt, muss mit der Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung rechnen. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig mit Urteil vom 06. November 2014, 8 U 163/13, bekräftigt und somit die Rechte