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Verkehrsrecht

Sommerreifen im Winter und die Haftpflicht-Versicherung

Sommerreifen im Winter und die Haftpflicht-Versicherung Es wird zu Recht (Meinung des Autors) empfohlen, dass von O (Oktober) bis O (Ostern) auf Winterreifen gefahren werden sollte. Sollte man pauschale Zeiträume hinterfragen wollen, so dürfte doch zumindest spätestens ab 4 Grad

Dr. Martin Gitzinger 6. Februar 2018 Verkehrsrecht, Zivilrecht mehr

Abschleppmaßnahmen auch ohne Infos an KFZ-Halter zulässig

  Lassen Polizisten einen PKW, der beispielsweise das KFZ eines Dritten derart zuparkt, dass dieses nicht mehr fortbewegt werden kann, abschleppen, sind sie nicht verpflichtet, zunächst den Halter zu ermitteln und diesem die Gelegenheit zur Wegfahrt zu geben.   So

Dr. Martin Gitzinger 23. Februar 2016 Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht mehr

Das Handy während der Fahrt – absolutes Tabu!

    Das Telefonieren und Nachrichten verfassen und verschicken am Steuer Ordnungswidrigkeiten darstellen, dürfte mittlerweile jedem Autofahrer bewusst sein. Nun hat aber ein Oberlandesgericht entschieden, dass schon alleine das Anschließen des Handys an ein Ladekabel eine Ordnungswidrigkeit in diesem Sinne

Dr. Martin Gitzinger 15. Januar 2016 Strafrecht, Verkehrsrecht mehr

Keine generelle Winterreifenpflicht in Deutschland!

  Die meisten Autofahrer wissen, was gemeint ist, wenn jemand die Eselsbrücke „von O bis O“ verwendet. Von Oktober bis Ostern ist damit gemeint. In dieser Zeit, so die generelle Empfehlung, sollte man auf Winterreifen unterwegs sein. „Sollte man“ ist

Dr. Martin Gitzinger 4. Dezember 2015 Verkehrsrecht, Zivilrecht mehr

Die Blitzer-App: Update! Navigationsgeräte mit Blitzerwarnung

Am Mittwoch, 18.11.2015, berichteten wir über eine Entscheidung des OLG Celle, nach der das „Mitsichführen“ und Benutzen eines Smartphones mit installierter „Blitzer-App“ eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1b StVO darstellt. Klicken Sie hier, um den Artikel „Die Blitzer-App: Verbotenes

Dr. Martin Gitzinger 20. November 2015 IT-Recht, Strafrecht, Verkehrsrecht mehr

Die Blitzer-App: Verbotenes technisches Gerät!

Schon das „Mitsichführen“ eines Smartphones mit installierter Blitzer-App* ist verboten!   Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Beschluss vom 03.11.2015 (Az.: 2 Ss (OWi) 313/15) entschieden, dass nicht nur das Benutzen einer sog. Blitzer-App, sondern bereits das „Mitsichführen“ eines Smartphones,

Dr. Martin Gitzinger 18. November 2015 Strafrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht mehr

Verschwiegene Unfallschäden beim Autokauf

Autoverkäufer müssen Unfallschäden angeben!!! Wer Unfallschäden beim Verkauf eines Fahrzeugs, auch bei einem Gebrauchtwagen, verschweigt, muss mit der Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung rechnen. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig mit Urteil vom 06. November 2014, 8 U 163/13, bekräftigt und somit die Rechte

Dr. Martin Gitzinger 9. September 2015 Verkehrsrecht mehr

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