Verkürzung des Prognosezeitraums für die Überschuldung von 12 auf 4 Monate! Sanierungs- und Insolvenzrecht entschärft! Seit dem 09. November 2022 ist das „Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz – SanInsKG“ in Kraft. Der Fokus liegt insbesondere in der Verkürzung des Prognosezeitraums für