Sanierungs- und Insolvenzrecht entschärft! Der Prognosezeitraum für die Überschuldung ist von 12 auf 4 Monate verkürzt. Seit dem 09. November 2022 ist das „Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz – SanInsKG“ in Kraft. Der Fokus liegt insbesondere in der Verkürzung des Prognosezeitraums