Die Berücksichtigung des Alters ist bei betriebsbedingten Kündigungen genau zu prüfen. Grundsätzlich gilt, dass mit steigendem Alter die Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers zunimmt. Das BAG entschied mit Urteil vom 08.12.2022 jedoch anders. Wer nahe an der Rente ist, ist weniger schutzbedürftig.