Der Bundesfinanzhof meint, der Solidaritätszuschlag sei „noch mit dem Grundgesetz vereinbar“; Urteil vom 30.01.2023. Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftssteuer. Dieser wird seit dem 01.01.2021 erst erhoben, wenn die auf das jährlich zu versteuernde Einkommen bezogene Freigrenze