Seit dem 01. Januar 2023 löst die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab. Arbeitgeber erhalten die AU in Zukunft nicht mehr von ihren Arbeitnehmern, sondern digital von den Krankenkassen. Arbeitnehmer sind somit nicht mehr
Geringerer Kündigungsschutz des Arbeitnehmers bei Rentennähe!
Die Berücksichtigung des Alters ist bei betriebsbedingten Kündigungen genau zu prüfen. Grundsätzlich gilt, dass mit steigendem Alter die Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers zunimmt. Das BAG entschied mit Urteil vom 08.12.2022 jedoch anders. Wer nahe an der Rente ist, ist weniger schutzbedürftig.