Urlaubsansprüche und Entgeltfortzahlung sind im Krankheitsfall im Insolvenzverfahren vorrangig! Die Zahlung kann vom Insolvenzverwalter nicht verweigert werden. Das BAG hat mit Urteil vom 25.11.2021 unter Aufgabe der alten Rechtsprechung entschieden, dass Ansprüche, denen keine Wertschöpfung für die Insolvenzmasse gegenüberstehen (z.