Arbeitnehmer die mit ihrem Betrieb am Firmenlauf teilnehmen und sich dabei verletzen, sind nicht als Beschäftigte gesetzlich unfallversichert. Ein Sturz gilt nicht als Arbeitsunfall. Das bestätigte das LSG Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 21.03.2023 – L 3 U 66/21. Der