Eine Verjährung der Urlaubsansprüche ist europarechtlich ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht zum Urlaub auffordert, EuGH Urteil vom 22.09.2022. Allgemein wird der Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt. Nach § 7 Abs. 3 BurlG gilt, dass der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von