Insolvenzanfechtung – Wie gewonnen so zerronnen? I. Insolvenzanfechtung – Was ist das? Die Insolvenzordnung regelt in den §§ 129 InsO das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters. Das Anfechtungsrecht regelt, dass Rechtshandlungen, die vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind, anfechtbar sind.