Seit dem 01. Januar 2023 löst die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab. Arbeitgeber erhalten die AU in Zukunft nicht mehr von ihren Arbeitnehmern, sondern digital von den Krankenkassen. Arbeitnehmer sind somit nicht mehr
Urlaubsansprüche: Verjährung eingeschränkt!
Eine Verjährung der Urlaubsansprüche ist europarechtlich ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht zum Urlaub auffordert, EuGH Urteil vom 22.09.2022. Allgemein wird der Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt. Nach § 7 Abs. 3 BurlG gilt, dass der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von