In Anknüpfung zu dem Urteil des BAG über die Verjährung des Urlaubsanspruchs entschied das BAG mit Urteil vom 31.01.2023 (– 9 AZR 456/20 –), dass der Anspruch auf Urlaubsabgeltung doch regelmäßig verjährt! Demnach soll der Anspruch auf Abgeltung von nicht
Urlaubsansprüche: Verjährung eingeschränkt!
Eine Verjährung der Urlaubsansprüche ist europarechtlich ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht zum Urlaub auffordert, EuGH Urteil vom 22.09.2022. Allgemein wird der Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt. Nach § 7 Abs. 3 BurlG gilt, dass der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von
Arbeitsrecht schlägt Insolvenzrecht
Urlaubsansprüche und Entgeltfortzahlung sind im Krankheitsfall im Insolvenzverfahren vorrangig! Die Zahlung kann vom Insolvenzverwalter nicht verweigert werden. Das BAG hat mit Urteil vom 25.11.2021 unter Aufgabe der alten Rechtsprechung entschieden, dass Ansprüche, denen keine Wertschöpfung für die Insolvenzmasse gegenüberstehen (z.