Verträge können in den meisten Fällen mündlich geschlossen werden! Mandanten sind oft erstaunt, wenn sie darüber aufgeklärt werden, dass nach deutschem Recht Verträge rechtswirksam mündlich geschlossen werden können. Hiervon gibt es nur einige wenige Ausnahmen. So muss beispielsweise ein
Private Bauherren aufgepasst: Das neue Bauvertragsrecht ab 01.01.2018!
Private Bauherren aufgepasst: Das neue Bauvertragsrecht ab 01.01.2018! Das Bauvertragsrecht als eine Spezialform des Werkvertragsrechts wurde novelliert. Die wichtigste Änderung für private Bauherren und Auftraggeber findet sich im Bereich der Abnahme, genau genommen bei der sog. fiktiven oder fingierten
Bau und Handwerkerleistungen – Abnahme durch Inbetriebnahme
Bau und Handwerkerleistungen – Abnahme durch Inbetriebnahme Schließen Sie einen Werkvertrag (bspw. mit einem Handwerker oder Bauunternehmer), hat der Unternehmer ein Recht auf Abnahme nach Fertigstellung des Werkes. Sie als Auftraggeber sind grundsätzlich zur Abnahme verpflichtet, sobald das Werk
Der Bauvertrag – Vorsorge ist besser als Nachsorge
Der Bauvertrag – Vorsorge ist besser als Nachsorge Damit der Traum vom Eigenheim nicht früher oder später zum Albtraum wird, ist es ratsam den entsprechenden Bauvertrag nicht vorschnell zu unterschreiben. Zu oft kommt es wegen unklaren oder unvollständigen Regelungen zu
Handwerker haben Hinweispflichten zu beachten!
Kann das von einem Handwerker verbaute/verlegte Material durch Reinigung mit bestimmten Mitteln zu Schaden kommen, ist der Auftraggeber/Kunde hierauf hinzuweisen. Kommt es bei unterbliebener Aufklärung zu einer Beschädigung oder Verschmutzung der Fliesen, des Parketts o.ä. durch Reinigung mit einem für
Mängel am Bau – Unverhältnismäßiger Nacherfüllungsaufwand
Eine Nacherfüllung kann nicht verlangt werden, wenn der Aufwand zur Nacherfüllung unverhältnismäßig ist! Egal, ob ein Hausbau in Auftrag geben wird oder lediglich die Erstellung eines Gewerks – beispielsweise Fliesen/Parkett verlegen, Möbel herstellen, Heizungsrohre verlegen und vieles mehr. Selbst kleinste
Wer zu dicht baut, kann keinen gesetzlichen Abstand vom Nachbarn fordern!
Wer zu dicht baut, kann nicht den gesetzlichen Abstand bei der Bebauung des Nachbargrundstücks fordern Ein Grundstückseigentümer, der selbst mit seinem Gebäude den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, kann billigerweise nicht verlangen, dass sein Nachbar die Abstandsflächen freihält – so das
Schwarzarbeit – Der BGH bleibt hart!
Der BGH bleibt in seiner Rechtsprechung zur „Schwarzarbeit“ konsequent. Ist ein (werk-)Vertrag wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nichtig, können gezahlte Entgelte weder ganz noch teilweise zurückgefordert werden. Das soll nach der jüngsten Entscheidung des