Restschuldbefreiung jetzt schon nach 6 Monaten. Noch bevor der Europäische Gerichtshof (EuGH) in den anhängigen Verfahren zur Restschuldbefreiung entscheidet, lenkt die Schufa ein.

Was genau bedeutet Restschuldbefreiung?

Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, können Privatinsolvenz anmelden. Dadurch wird den Betroffenen die Möglichkeit geboten, sich nach einer bestimmten Zeitspanne von den Schulden zu befreien. Im Laufe des Insolvenzverfahrens werden sodann das Einkommen und das pfändbare Vermögen an die Insolvenzgläubiger verteilt. Sinn und Zweck der Privatinsolvenz ist es, dass als Folge jegliche verbleibende Schuld am Schluss erlassen wird.


Diesen Prozess nennt man auch Restschuldbefreiung. Tritt dieser Fall ein, folgt eine offizielle Veröffentlichung der erteilten Restschuldbefreiung auf der Webseite der Insolvenz-Bekanntmachung. Diese ist sodann für sechs Monate öffentlich zugänglich. Als Folge dieser Bekanntmachungen speicherten Auskunfteien wie die Schufa diese Informationen für drei Jahre. Mit Blick auf das seit dem Jahre 2018 geltende europäische Datenschutzrecht war bislang jedoch fraglich, ob diese Handhabe noch zulässig ist.


Das Ziel der Restschuldbefreiung ist es nämlich, den Betroffenen die Chance zu geben, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen. Eine zu lange Speicherung der Daten verwehrt dies jedoch nach der Ansicht des zuständigen Generalanwalts des EuGH.

Rückzug der Schufa

Im Zuge der anhängigen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof und den Einwendungen des EuGH-Generalanwalts handelt die Schufa bereits jetzt. Mit Wirkung vom 28. März 2023 wird die Dauer der Datenspeicherung über die Restschuldbefreiung von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt.

Was ändert sich jetzt konkret?

Zum Stichtag vom 28. März 2023 werden alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die länger als sechs Monate gespeichert sind und alle damit verbundenen Schulden rückwirkend zu diesem Datum gelöscht. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich also nicht selbst drum kümmern, denn die Löschung erfolgt automatisch innerhalb von etwa vier Wochen. Neben der Schufa werden auch weitere Auskunfteien folgen und zukünftig nur noch sechs Monate die Daten speichern.

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